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   VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11   

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VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11 (https://dejure.org/2012,2017)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.02.2012 - 6 K 2834/11 (https://dejure.org/2012,2017)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 6 K 2834/11 (https://dejure.org/2012,2017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebührengrundlage für die Kosten besonderer Einrichtungen des ärztlichen Notdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Heranziehung eines privat niedergelassenen Arztes zu einer Gebührenumlage für die Kosten besonderer Einrichtungen des ärztlichen Notfalldienstes in Südwürrtemberg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Gebührenumlage für Notfalldienst-Vermittlung gegenüber Arzt mit Privatpraxis rechtswidrig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 596
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87

    Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Unabhängig von der abgabenrechtlichen Qualifikation der hier streitigen Kostenbeteiligung muss sie in jedem Fall dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeleiteten Äquivalenzprinzip genügen (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972; Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 33/92 - lediglich, wenn man - für das Gericht fern liegend - die streitige Abgabe als Verbandslast einer zur gemeinsamen Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht verbundenen Lastengemeinschaft begreifen würde, bedürfte es keines Nachweises eines äquivalenten Vorteils, vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210).

    Wird ein Arzt aber auf der Primärebene der möglichen Heranziehung zu Notfalldiensten dieser Pflichten insoweit bereits durch eine Befreiung enthoben, so werden seine Berufspflichten dadurch bestimmt bzw. modifiziert, sodass auch ein für die teilnehmenden Ärzte (weiter) bestehender Vorteil dadurch in Wegfall gerät (anders zum Vertragsarztrecht: BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.11.2008 - L 4 KA 2/06 - Laufs, in: Laufs / Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 17, Rn 12).

    Die damit einhergehenden Fragen materieller Gerechtigkeit mögen auch unter Umständen zu einer restriktiven Befreiungspraxis berechtigen, ersetzen aber jedenfalls nicht das abgabenrechtliche Erfordernis eines - hier fehlenden - Vorteils für den Abgabenpflichtigen bzw. die dem Kreis der Abgabenpflichtigen von der Beklagten zugerechnete Gruppe der befreiten Ärzte (vgl. dazu etwa auch BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972 zum Vorteilsbezug bezüglich der am Notfalldienst teilnehmenden Ärzte).

    Dass eine vorteilsorientierte Kostenbeteiligung der pflichtigen Ärzte durchaus möglich ist, zeigt die Praxis anderer Kammern oder Kassenärztlicher Vereinigungen, die z.T. eine Umlage in Anknüpfung an den Honorarumsatz oder ggf. einen Einbehalt von Teilen des im Notfalldienst erwirtschafteten Honorars vorsehen (vgl. etwa die Sachverhalte in: BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972 und BSG, Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 33/92 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.09.2009 - L 11 (10) KA 62/07 - auch etwa die Beitragserhebung der IHKn knüpft gestaffelt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder an, § 3 Abs. 3 IHK-G; zur Veranlagung nach Leistungsfähigkeit bei einem Sonderbeitrag vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.1991 - 5 A 560/88 -, NVwZ-RR 1992, 177).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 17 A 2220/09

    Zulässigkeit eines erhöhten Kammerbeitrags für einen Zahnarzt für den Betrieb

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Ihr ist es namentlich nicht verwehrt, im Interesse einer möglichst einfach zu handhabenden Veranlagung Pauschalierungen und Typisierungen vorzunehmen (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.08.2011 - 17 A 2220/09 -).

    c) In Anbetracht der Darlegungen unter 3. b) zur nur partiellen Dienstpflichtigkeit von geringfügig tätigen Ärzten müsste die NFDO bzw. das sonstige Satzungsrecht der Beklagten zumindest eine Härtefallklausel oder eine Billigkeitsregelung vorhalten, um im Einzelfall krassen Unzuträglichkeiten bei einem gröblichen Missverhältnis von Belastung und Vorteil Rechnung tragen zu können (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.08.2011 - 17 A 2220/09 -).

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92

    Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Unabhängig von der abgabenrechtlichen Qualifikation der hier streitigen Kostenbeteiligung muss sie in jedem Fall dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem aus dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip abgeleiteten Äquivalenzprinzip genügen (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972; Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 33/92 - lediglich, wenn man - für das Gericht fern liegend - die streitige Abgabe als Verbandslast einer zur gemeinsamen Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht verbundenen Lastengemeinschaft begreifen würde, bedürfte es keines Nachweises eines äquivalenten Vorteils, vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1973 - IV C 21.70 -, BVerwGE 42, 210).

    Dass eine vorteilsorientierte Kostenbeteiligung der pflichtigen Ärzte durchaus möglich ist, zeigt die Praxis anderer Kammern oder Kassenärztlicher Vereinigungen, die z.T. eine Umlage in Anknüpfung an den Honorarumsatz oder ggf. einen Einbehalt von Teilen des im Notfalldienst erwirtschafteten Honorars vorsehen (vgl. etwa die Sachverhalte in: BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972 und BSG, Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 33/92 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.09.2009 - L 11 (10) KA 62/07 - auch etwa die Beitragserhebung der IHKn knüpft gestaffelt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder an, § 3 Abs. 3 IHK-G; zur Veranlagung nach Leistungsfähigkeit bei einem Sonderbeitrag vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.1991 - 5 A 560/88 -, NVwZ-RR 1992, 177).

  • BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 10.06

    Bemessungsgrundlage, Bilanzsumme, Ertrag, Finanzdienstleistungsaufsicht,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Der Umlagebetrag wird mithin nicht als Gegenleistung für eine von dem jeweiligen abgabepflichtigen Arzt individuell veranlasste Amtshandlung erhoben und ist daher keine Verwaltungsgebühr (vgl. dazu - wie auch zum Folgenden - betreffend eine Umlage nach dem KWG: BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 -, NVwZ-RR 2007, 192).

    Keiner Entscheidung bedarf danach, ob es sich bei der streitigen Abgabe um einen Beitrag, eine Umlage oder etwa eine Sonderabgabe zu Finanzierungszwecken (Sonderabgabe im engeren Sinne, die als Verbandslast Finanzierungszwecken dient und die auf eine besondere Finanzierungsverantwortung der Gruppe der Abgabepflichtigen abzielt; zu den Begrifflichkeiten und Voraussetzungen vgl. nur BVerwG, Urteil vom 13.09.2006 - 6 C 10.06 -, NVwZ-RR 2007, 192; Tettinger, Kammerrecht, S. 174 f.) handelt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - 13 B 395/11

    Auch bei einer lediglich nebenberuflichen Tätigkeit im Bereich der Traditionellen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Ein Arzt kann nicht einerseits in einem Bereich ärztlichen Wirkens tätig sein, in dem etwa eine besondere apparative Praxisausstattung nicht erforderlich ist, andererseits aber wegen des Fehlens eben dieser Ausstattung das Vorliegen einer Praxis verneinen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2011 - 13 B 395/11 - vgl. zum Vertragsarztrecht auch BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R - MedR 2006, 491 m.w.N. sowie Kerber, jurisPR-MedizinR 7/2011, Anm. 3).

    Sachgerecht erschiene in Anbetracht des bei berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Heranziehung zum ärztlichen Notfalldienst einschlägigen Art. 12 Abs. 1 GG und des zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie unter Beachtung des Gleichheitsgebots vielmehr eine differenzierende Handhabung der Heranziehung zum Notfalldienst unter Beachtung der - auch zeitlichen - Besonderheiten der die Heranziehung begründenden ärztlichen Tätigkeit und in Orientierung an der quantitativen Übernahme von Verantwortung für Patienten (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2011 - 13 B 395/11 - vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2010 - 7 L 1089/10 -).

  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Auch im Rahmen einer an sich zulässigen Autonomiegewährung bleibt der Grundsatz bestehen, dass sich der Gesetzgeber seiner Rechtsetzungsbefugnis nicht völlig entäußern und seinen Einfluss auf den Inhalt der von den körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben darf (zur Regelung der Teilnahme am allgemeinen ärztlichen Notfalldienst vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 12.12.1972 - I C 30.69 -, BVerwGE 41, 261).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12.12.1972 - I C 30.69 -, BVerwGE 41, 261) betont, dass der Notfalldienst so organisiert werden muss, dass die Last, welche die ärztliche Versorgung von Notfällen für die Ärzteschaft insgesamt mit sich bringt, möglichst gerecht und gleichmäßig auf alle dafür in Betracht kommenden Ärzte verteilt wird.

  • VG Köln, 15.04.2008 - 7 K 5351/07

    Verpflichtung eines niedergelassenen Facharztes zur Teilnahme am Notfalldienst;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Die Befugnisse der Beklagten, ihren Mitgliedern Geldleistungen hoheitlich aufzuerlegen und Kostentragungspflichten verbindlich regeln zu dürfen, ergeben sich wegen der Grundrechtsrelevanz derartiger Maßnahmen ausschließlich aus den für die Beklagte geltenden Gesetzen und sind auf die dort vorgesehenen Abgabenarten beschränkt (so ausdrücklich für die Beteiligung an den Kosten des ärztlichen Notfalldienstes: VG Köln, Urteil vom 15.04.2008 - 7 K 5351/07 -).

    Aus der dort geregelten Aufgabe, einen Notfalldienst sicherzustellen und zu organisieren, kann nicht ohne Weiteres auf eine entsprechende Kostenpflicht des Kammermitglieds geschlossen werden (so für das Landesrecht von NRW auch VG Köln, Urteil vom 15.04.2008 - 7 K 5351/07 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 2/06

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung von Teilen einer vertragsärztlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Wird ein Arzt aber auf der Primärebene der möglichen Heranziehung zu Notfalldiensten dieser Pflichten insoweit bereits durch eine Befreiung enthoben, so werden seine Berufspflichten dadurch bestimmt bzw. modifiziert, sodass auch ein für die teilnehmenden Ärzte (weiter) bestehender Vorteil dadurch in Wegfall gerät (anders zum Vertragsarztrecht: BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.11.2008 - L 4 KA 2/06 - Laufs, in: Laufs / Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 17, Rn 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 11 (10) KA 62/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Dass eine vorteilsorientierte Kostenbeteiligung der pflichtigen Ärzte durchaus möglich ist, zeigt die Praxis anderer Kammern oder Kassenärztlicher Vereinigungen, die z.T. eine Umlage in Anknüpfung an den Honorarumsatz oder ggf. einen Einbehalt von Teilen des im Notfalldienst erwirtschafteten Honorars vorsehen (vgl. etwa die Sachverhalte in: BSG, Urteil vom 03.09.1987 - 6 RKa 1/87 -, NJW 1988, 2972 und BSG, Urteil vom 12.05.1993 - 6 RKa 33/92 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.09.2009 - L 11 (10) KA 62/07 - auch etwa die Beitragserhebung der IHKn knüpft gestaffelt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder an, § 3 Abs. 3 IHK-G; zur Veranlagung nach Leistungsfähigkeit bei einem Sonderbeitrag vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.1991 - 5 A 560/88 -, NVwZ-RR 1992, 177).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - 13 A 3775/06

    Grundlagen der Entscheidung über eine Berufung durch Beschluss; Verpflichtung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.02.2012 - 6 K 2834/11
    Die Teilnahme an einem organisierten Notfalldienst befreit den niedergelassenen Arzt von dieser "Bereitschaftspflicht rund um die Uhr" und kann abstrakt insoweit einen Vorteil für ihn begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2009 - 13 A 3775/06 -, MedR 2010, 121).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70

    Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands

  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 5/85

    Notfalldienst

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen

  • VG Düsseldorf, 08.09.2010 - 7 L 1089/10

    Verpflichtung zur Teilnahme am Notfalldienstplan an jedem Ort ambulanter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1991 - 5 A 560/88

    Gewerberecht: Beitragserhebung für die überbetriebliche Unterweisung von

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • AGH Hamburg, 13.02.2004 - II ZU 9/03

    Zulässigkeit der Erhebung einer unbefristeten zweckgebundenen Umlage für die

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 N 10.2660

    Auferlegung von Instandhaltungs- und Stromlieferpflichten durch gemeindliche

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1998 - 9 S 3399/96

    Befreiung von der Teilnahme am örtlichen Notfalldienst - Teilnahmepflicht

  • VG Münster, 23.09.2008 - 5 K 563/07

    Heranziehung eines nicht in eigener Praxis tätigen Nichtkassenarzts zur

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1974 - 2 A 70/73

    Zuschüsse der Zahnärztekammer an Zahnärzte als nebenamtliche Lehrkräfte der

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 7 K 4877/11

    Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gebührenbegriff; Härtfallregelung

    Soweit das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2012 davon ausging, ein solcher Ausgleich eines individuellen Vorteils bei dem betroffenen Arzt liege nicht vor, Urteil vom 9. Februar 2012 - 6 K 2834/11 -, juris, Rdnr. 36 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, speziell zu Kostenumlagen im Notfalldienst VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2012 - 6 K 2834/11 -, juris, Rdnr. 39.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 1431/12

    Voraussetzungen für die Heranziehung eines vollzeitbeschäftigten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1972 - I C 30/69 -, a.a.O., 576 (579), VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2012 - 6 K 2834/11 -, juris, Rn. 47; Sächs. LSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 1 KA 25/10 -, juris Rdnr. 44 f m.w.N.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - L 11 KA 49/18

    Befreiung einer Vertragsärztin von der Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen

    Auch ergibt sich nichts anderes aus der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen (VG Sigmaringen, Urteil vom 9. Februar 2012 - 6 K 2834/11 - juris).
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